{"id":618,"date":"2025-01-06T16:46:57","date_gmt":"2025-01-06T15:46:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mosel-tueren.de\/?page_id=618"},"modified":"2025-01-06T16:47:12","modified_gmt":"2025-01-06T15:47:12","slug":"gtc","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mosel-tueren.de\/en\/gtc\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-group alignfull tape-bottom has-tertiary-super-light-background-color has-background has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\" style=\"margin-bottom:var(--wp--preset--spacing--50);padding-top:var(--wp--preset--spacing--40);padding-bottom:var(--wp--preset--spacing--40)\">\n<h1 class=\"wp-block-heading has-text-align-center\">Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<\/h1>\n<\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1 Allgemeines<\/h2>\n\n\n\n<p>Holz ist ein Naturprodukt. Holzwerkstoffe und Holz sind so vielf\u00e4ltig wie die Natur und k\u00f6nnen sich in Farbe und ihren physikalischen Eigenschaften unterscheiden. Holz und Holzwerkstoffe reagieren stark auf Feuchtigkeit in ihrer Umgebung durch Aufquellen und Schwinden. Dies ist natur\u00adbedingt und kein Mangel, der einen Anlass zur Reklamation darstellt. Unter Lichtein\u00adwirkung ver\u00e4ndern Materialien wie z.\u2009B. Lacke und Beschichtungen im Laufe der Zeit ihren Farbton. Diese Ver\u00e4nderungen sind durch UV-Strahlung naturbedingt und daher kein Reklamationsgrund. Die beiliegende Montageanleitung sowie die bauphysikalischen Gegebenheiten sind beim Einbau stets zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2 Angebote und Vertragsschluss<\/h2>\n\n\n\n<p>2.1 Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden nur \u201eVerkaufsbedingungen\u201c genannt) gelten f\u00fcr alle unsere Angebote, Verk\u00e4ufe, Lieferungen und Leistungen, wenn der Besteller ein Unternehmer (\u00a7\u200914 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Es gelten ausschlie\u00dflich unsere Verkaufsbedingungen. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Unser Stillschweigen gegen\u00fcber abweichenden oder erg\u00e4nzenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Sie werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2.3 Alle unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Bestellungen und Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung verbindlich. Bestellungen und Auftr\u00e4ge k\u00f6nnen wir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>2.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. M\u00fcndliche Zusagen von uns vor Abschluss eines Vertrags sind rechtlich unverbindlich. M\u00fcndliche Abreden zwischen uns und dem Besteller werden durch einen schriftlichen Vertrag einschlie\u00dflich dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5 Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Verkaufsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern und Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende m\u00fcndliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die telekommunikative \u00dcbermittlung, insbesondere per Fax oder E-Mail.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3 Preise und Zahlungsbedingungen<\/h2>\n\n\n\n<p>3.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist, ab unserem Werk ohne Transport und zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer. Bei Bestellungen gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Tages des Bestelleingangs. Die Mindestbestellmenge betr\u00e4gt 20 Teile (T\u00fcren oder Zargen) je Bestellung.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2 Zahlungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum netto, innerhalb von 14&nbsp;Kalendertagen abz\u00fcglich 2\u2009% Skonto, vom Besteller zu leisten. Ger\u00e4t der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, werden seine s\u00e4mtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit uns f\u00e4llig. Ferner sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes zu fordern. Weitergehende Anspr\u00fcche aus Zahlungsverzug bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3 Wird vor der Bestellung oder Lieferung \u00fcber die Verh\u00e4ltnisse des Bestellers, insbesondere \u00fcber seine Bonit\u00e4t, wesentlich Nachteiliges bekannt und wird hierdurch die Bezahlung offener Forderungen durch den Besteller aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis gef\u00e4hrdet, so sind wir berechtigt, ausreichende Sicherheiten oder Vorkasse zu verlangen. Wir sind zudem berechtigt, ggf. nach Fristsetzung, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) k\u00f6nnen wir den R\u00fccktritt sofort erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4 Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erh\u00f6hen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerh\u00f6hungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschl\u00fcssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden wir auf Verlangen dem Besteller nachweisen. 3.5 Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig fest\u00adgestellte oder unbestrittene Forderungen sind oder sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. Bei M\u00e4ngeln unserer Lieferung bleiben die Rechte des Bestellers unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">4 Liefer- und Leistungszeit<\/h2>\n\n\n\n<p>4.1 Bestellungen k\u00f6nnen nur schriftlich per Fax oder E-Mail oder elektronisch per EDI entgegengenommen werden. Alle Auftragsbest\u00e4tigungen sind unmittelbar nach Eingang, jedoch sp\u00e4testens innerhalb von 2 Arbeitstagen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Nachtr\u00e4gliche Auftrags\u00e4nderungen, sofern sie im Rahmen unserer Produktionsplanung noch ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen, bedingen eine Lieferterminverschiebung und sind uns schriftlich mitzuteilen. \u00c4nderungen von Produktionsware werden je nach Produktionsfortschritt berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abkl\u00e4rung aller technischen Fragen bzw. den Eingang der erforderlichen Zeichnungen, Skizzen, Muster etc. voraus.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3 Die Ausf\u00fchrung der erteilten Auftr\u00e4ge kann im f\u00fcr den Besteller zumutbaren Umfang auch in Teillieferungen erfolgen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Besteller verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware gesichert ist und dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4 Wir haften nicht f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen und die Unm\u00f6glichkeit der Lieferung, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.\u2009B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften oder Rohstoffen, beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, sind wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngert sich die Liefer- und Leistungszeit um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Auslauffrist.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5 Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, so kann der Besteller pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale betr\u00e4gt f\u00fcr jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5\u2009% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch h\u00f6chstens 5\u2009% des Lieferwerts der versp\u00e4tet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Besteller gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Vor dem Eintritt des Verzugs ist eine Mahnung des Bestellers erforderlich. Uns ist eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zu gew\u00e4hren. Im \u00dcbrigen bleiben die Rechte des Bestellers gem\u00e4\u00df den Ziffern 8 und 9 dieser Verkaufsbedingungen unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">5 Versand, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/h2>\n\n\n\n<p>5.1 Der Versand erfolgt ab Lager auf Rechnung des Bestellers. Die Versicherung der Sendung ist ausschlie\u00dflich Sache des Bestellers. Der Gefahr\u00fcbergang auf den Besteller vollzieht sich mit der Verladung, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2 Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware von dem Tag an auf den Besteller \u00fcber, an dem der Lieferungsgegenstand versandbereit ist und wir dies dem Besteller angezeigt haben. Kommt der Besteller mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, pro angefangenen Kalendermonat 0,5\u2009%, maximal aber 10\u2009% des Kaufpreises als Nichtabnahmeentsch\u00e4digung zu verlangen, bei Nichtabnahme von l\u00e4nger als 6 Monaten vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder \u00fcber die Ware anderweitig zu verf\u00fcgen. Die Geltendmachung oder der Nachweis eines evtl. weiter gehenden oder geringen Schadens bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3 F\u00fcr Bestellungen unter 500,00 \u20ac Nettowarenwert berechnen wir in jedem Fall eine zus\u00e4tzliche Frachtpauschale von 50,00 \u20ac. Diese Frachtpauschale gilt pro Einzelauftrag und ist unabh\u00e4ngig vom Gesamtwert einer Lieferung mit mehreren Auftr\u00e4gen. Au\u00dferdem muss eine Beiladem\u00f6glichkeit bzw. die Auslastung der LKW gegeben sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">6 Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n\n\n\n<p>6.1 Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Gesch\u00e4ftsverbindung und einem etwaigen Kontokorrentsaldo vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzuverlangen oder nach Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts. In der Pf\u00e4ndung durch uns liegt stets ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Zahlt der Besteller den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Besteller zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine solche Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Neben dem R\u00fccktritt k\u00f6nnen wir einen etwaigen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften ersetzt verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Verlust und Gefahr zum Neuwert zu versichern und alle daraus erwachsenden Anspr\u00fcche an den Besteller auf Verlangen abzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3 Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuver\u00ad\u00e4u\u00dfern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm daraus gegen Dritte erwachsen \u2013 bei einem Miteigentumsanteil an der Ware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil -, unabh\u00e4ngig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterver\u00e4u\u00dfert worden ist. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an die Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, wie z.\u2009B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies der Fall, k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>6.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets f\u00fcr uns vorgenommen; wir gelten insoweit als Hersteller. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenst\u00e4nden. F\u00fcr die neu entstandene Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Ist nach der Vermischung die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum f\u00fcr uns.<\/p>\n\n\n\n<p>6.5 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen.<\/p>\n\n\n\n<p>6.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10\u2009% \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">7 M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung<\/h2>\n\n\n\n<p>7.1 F\u00fcr die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen F\u00e4llen unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem\u00e4\u00df \u00a7\u2009478 BGB). Anspr\u00fcche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Besteller oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2 Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrags sind oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses \u00f6ffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. F\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen sonstiger Dritter, auf die uns der Besteller nicht als f\u00fcr ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, \u00fcbernehmen wir keine Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3 Die Gew\u00e4hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7\u00a7 377, 378 HGB geschuldeten Obliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Die gelieferten Waren sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Bei Baustoffen und anderen zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns dieser unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbarer M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vers\u00e4umt der Besteller die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Ware zur\u00fcckzugeben. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch deren erneuten Einbau, wenn wir urspr\u00fcnglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Uns ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Auf unser Verlangen ist die Ware frachtfrei an uns zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fcten wir die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandwegs. Ist die Mangelbeseitigung\/Ersatzlieferung nicht m\u00f6glich, unzumutbar, unangemessen verz\u00f6gert, fehlgeschlagen oder wird sie von uns verweigert, so ist der Besteller wahlweise berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Besteller nach Ma\u00dfgabe der Voraussetzungen in den Ziffern 8 und 9 Schadenersatz verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.5 Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung die Ware \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Besteller die durch die \u00c4nderung entstehenden Kosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der Besteller den f\u00e4lligen Kaufpreis zahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>7.7 Die zum Zwecke der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) tragen wir nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelungen, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom Besteller die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war f\u00fcr den Besteller nicht erkennbar.<\/p>\n\n\n\n<p>7.8 Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom Besteller gesetzte Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>7.9 Anspr\u00fcche des Bestellers auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei M\u00e4ngeln ausschlie\u00dflich nach den nachstehenden Bestimmungen und sind im \u00dcbrigen&nbsp;\u2013 gleich aus welchen Rechtsgr\u00fcnden \u2013 ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">8 Sonstige Haftung<\/h2>\n\n\n\n<p>8.1 Soweit nicht in diesen Verkaufsbedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes festgelegt ist, haften wir und unsere Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Sch\u00e4den irgendwelcher Art, auch aus \u00a7\u00a7\u2009823\u2009ff. BGB, auf Schadenersatz nur im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2 Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschr\u00e4nkungen (z.\u2009B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3 Die Haftungsbeschr\u00e4nkung nach dieser Ziffer 8 gilt nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen haben und f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkt\u00adhaftungsgesetz. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies R\u00fccktrittsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. Sofern wir einfach fahrl\u00e4ssig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht f\u00fcr Sach- und Personensch\u00e4den auf die Deckungssumme aus der Betriebs- und Produktionshaftpflichtversicherung (AHB\/HUK-Modell) beschr\u00e4nkt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">9 Verj\u00e4hrung<\/h2>\n\n\n\n<p>9.1 Abweichend von \u00a7\u2009438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein&nbsp;Jahr ab Ablieferung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>9.2 Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df der gesetzlichen Regelung f\u00fcnf Jahre ab Ablieferung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>9.3 Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist (\u00a7\u00a7\u2009195, 199&nbsp;BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren. Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers gem\u00e4\u00df den Ziffern 8.1 und 8.2 dieser Verkaufsbedingungen und nach dem Produkthaftungsgesetz verj\u00e4hren jedoch ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">10 Transportsch\u00e4den<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Ware ist vom Besteller nach \u00dcbergabe unverz\u00fcglich auf sichtbare Transportsch\u00e4den zu untersuchen. Sofern es einen Versandauftrag gibt, sind sichtbare Transport\u00adsch\u00e4den auf dem Versandauftrag einzeln zu vermerken und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Im \u00dcbrigen sind uns sichtbare Transportsch\u00e4den unverz\u00fcglich nach \u00dcbergabe der Ware an den Besteller anzuzeigen, andernfalls ist eine Schadensregulierung nicht m\u00f6glich. Eine Warenannahme unter Vorbehalt ist nicht ausreichend.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">11 H\u00f6here Gewalt<\/h2>\n\n\n\n<p>Sollten wir durch h\u00f6here Gewalt wie Natur\u00adkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfma\u00dfnahmen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder durch sonstige Umst\u00e4nde, die abzuwenden nicht in unserer Macht liegen oder deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, gehindert sein, unsere Leistungspflichten zu erf\u00fcllen, so sind wir von unseren vertraglichen Verpflichtungen befreit, solange diese Umst\u00e4nde und deren Folgen nicht endg\u00fcltig beseitigt sind. Dies gilt auch, wenn diese Umst\u00e4nde bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In allen oben genannten F\u00e4llen der Leistungsbefreiung kann der Besteller keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen, sofern wir die Verhinderung zur Leistung nicht schuldhaft verursacht haben. Eine automatische Vertragsaufl\u00f6sung ist damit nicht verbunden. Die vertraglichen Verpflichtungen sind den ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">12 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl<\/h2>\n\n\n\n<p>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung und Zahlung ist 54311 Trierweiler. Der Gerichtsstand ist Trier. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt. Grunds\u00e4tzlich gilt deutsches Recht als vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">13 Exportlieferung<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei Lieferungen au\u00dferhalb des deutschen Bundesgebiets tr\u00e4gt der Besteller jegliche Z\u00f6lle, Geb\u00fchren und Steuern sowie jegliches Risiko, das infolge der im Staatsgebiet des Bestellers geltenden Gesetze auftreten sollte. Grunds\u00e4tzlich gilt auch f\u00fcr Exportgesch\u00e4fte deutsches Recht als vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">14 Datenverarbeitung<\/h2>\n\n\n\n<p>Dem Besteller ist bekannt, dass wir im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsverbindung personenbezogene Daten speichern und verwenden. Eine gesonderte Mitteilung dar\u00fcber ergeht nicht. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.mosel-tueren.de\/en\/privacy-policy\/\">https:\/\/www.mosel-tueren.de<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1 Allgemeines Holz ist ein Naturprodukt. Holzwerkstoffe und Holz sind so vielf\u00e4ltig wie die Natur und<\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-618","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.mosel-tueren.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/618","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.mosel-tueren.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.mosel-tueren.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mosel-tueren.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mosel-tueren.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=618"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.mosel-tueren.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/618\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3127,"href":"https:\/\/www.mosel-tueren.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/618\/revisions\/3127"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.mosel-tueren.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=618"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}